Für Pferde und Sportler*innen IN Betrieb sein

„IN Betrieb“ sein bedeutet als Reitbetrieb sowohl Mitglied im Landesverband der Reit- und Fahrvereine Hamburg e.V. als auch Partnerbetrieb der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN) zu sein. Gleichzeitig ist dieses Wortspiel „IN Betrieb“ auch als eine positive Botschaft an die Pferdesportler*innen zu verstehen. Da „IN Betrieb" sein, ein Synonym für modern, aufgeschlossen, auf dem neuesten Stand sein, ist.

Natürlich sind an die Mitgliedschaft ebenfalls Vorteile geknüpft, beispielsweise spezielle Rabatte und Sonderkonditionen, persönliche Beratung, wissenswerte Informations- und Serviceangebote um nur einige zu nennen. Ob Pensions- oder Ausbildungsstall, Zucht- oder Aufzuchtbetrieb, Ferienbetrieb, Fuhrunternehmen, Western-Ranch, Isländerhof oder Pferdegnadenhof, alle sind herzlich willkommen, als „IN Betrieb“.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.pferd-aktuell.de/breitensport/vereine-und-betriebe/fn-pferdebetriebe

 

 

Hilfen für die Betriebsführung

Jeder Reitbetrieb braucht eine Führung: Ohne Planung, Organisation, und Erfolgskontrolle ist ein Bestehen am Markt nicht möglich. Die Betriebsleiter*in definiert die geschäftlichen Ziele sowie den dafür notwendigen Einsatz der vorhandenen Ressourcen und des Personals. Hierbei werden viele unterschiedliche Themenbereiche berührt, die „handfestes“ Knowhow voraussetzen.
Auf den Seiten der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. zahlreiche Informationen zu Themen „rund um den Pferdebetrieb zusammengetragen worden, die wertvolle Hilfe anbieten.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.pferd-aktuell.de/breitensport/vereine-und-betriebe

 

 

Tierschutz im Reitbetrieb

Durch die Verankerung im Grundgesetz ist der Tierschutz ein erklärtes Staatsziel. Die grundsätzliche Regelung des Tierschutzes erfolgt über das Bundestierschutzgesetz. Die zuständige Behörde ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Das Ministerium setzt sich in Deutschland, wie auch europaweit und auf internationaler Ebene für eine Verbesserung des Tierschutzes ein und entwickelt die bestehenden Vorschriften im Sinne des Tierschutzes stetig weiter.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Bundestierschutzgesetz

Leitlinien zu Umgang mit und Nutzung von Pferden unter Tierschutzgesichtspunkten

Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten

 

 

Datenschutz im Reitbetrieb

Am 25. Mai 2018 traten aufgrund der Vereinheitlichung des europäischen Datenschutzrechts, die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und ebenfalls ein neues Bundesdatenschutzgesetz in Kraft.  Da die meisten Reitvereine üblicherweise Personendaten verarbeiten oder speichern, sind die entsprechenden Gesetzesvorgaben auch hier zu berücksichtigen. 

Bundesdatenschutzgesetz

Allgemeine Informationen zum Datenschutz im Verein

Kontakt zum Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

 

 

Konzept, Layout und Entwicklung